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1349. Okt. 8. Liegnitz.

Herzog Wenzel verleiht auf Bitte des liegnitzer Rathes dem Gewerke der Schneider das Recht, dass im liegnitzer Weichbilde innerhalb einer Meile kein Schneider um Lohn arbeiten dürfe.

In gottes nahmen amen. Wir Wenzeslaw von gottes gnaden herzog in Schlesien und herr zu Liegnitz bekennen ofenbar und ewiglich in diesem briefe allen denen, die jetzt sind oder künftig seyn werden, dass vor uns erschienen sind vnsere getreuen Sydelmann von Brockotindorff, bürgermeister und die rathleute zu Liegnitz vnd haben für das schneiderhandwerk gebethen vnd wir haben aus fürstlichen gnaden ihre bitte zur ehre der stadt Liegnitz und des schneidergewerkes berücksichtigt vnd den schneidern aus besonderer gnade das zu einem gewillekürten rechte gegeben, dass in vnserm weichbilde zu Liegnitz, sowohl in den dörfern als auch andern gütern oder vorwerken nirgends ein schneider seyn oder wohnen solle, der ums lohn arbeite oder schneidere, es sei denn, dass er von der stadt Liegnitz eine meile entfernt sei. Wer aber innerhalb der meile als schneider ums lohn arbeitet, dem sollen, wenn solches erwiesen wird, vnsere anwalde dieses verbieten vnd dafür, dass er vnser geboth gebrochen, alles das, was sie an geschnittenem gewand bei ihm finden, wegnehmen vnd den schulzen des dorfes, worinnen dieser schneider wohnt, in ein schock groschen strafe nehmen vnd dieses schock groschen soll halb zu vnserer herrschaft vnd halb den bürgern zu Liegnitz dafür, dass dieselben auf vnser geboth vnd satzung desto besser halten mögen, anheimfallen. Auch soll man dieselben Schneider, welche vnser geboth vnd satzung wissentlich übertreten, in einen vierdung groschen strafe nehmen, wo man sie betrifft zu Liegnitz in der stadt, vnd sollen auch vnsere schneider, die bei uns wohnen auf dem hause oder vnser gesinde sind, niemanden schneiden, d. h. für niemanden arbeiten, der in der stadt das bürgerrecht hat, aber vns vnd vnserm hofegesinde, gästen vnd pfaffen mögen sie schneiden vngehindert. Dass dieses geboth vnd rede ganz vnd stets gehalten werde, so haben wir diesen brief gegeben versiegelt mit vnserm eignen siegel. Gegeben zu Liegnitz am St. Lucastage des evangelisten nach gottes geburt 1349.

Aus der Bestätigung durch Herzog Ludwig im Jahre 1659; Abschrift der liegn. Archiv-Act. No. 208 c.


Urkunden-Buch der Stadt Liegnitz und ihres Weichbildes bis zum Jahre 1455 - Herausgegeben dr Friedrich Wilhelm Schirrmacher - Liegnitz 1866



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